1. TRÄGERSCHAFT UND ZIEL

Träger der Aadorfer Gewerbemesse sind alle teilnehmenden Firmen aus der Region Aadorf, unterstützt durch den Gewerbeverein der Gemeinde Aadorf (Abkürzung: GVA). Diese wählen ein OK, welches die Messe organisiert und durchführt.

Die Aadorfer Gewerbemesse hat zum Ziel, den verschiedenen Firmen aus der Region Aadorf die Möglichkeit zu bieten, sich und ihre Produkte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

 

2. ZULASSUNG

Prioritär zur Messe zugelassen sind Firmen mit Sitz oder Niederlassung der politischen Gemeinde Aadorf. Über Ausnahme-Bewilligungen von Firmen ausserhalb von Aadorf entscheidet das OK. Dabei wird die Konkurrenz-Situation zu örtlichen Firmen zu berücksichtigt. Standgemeinschaften sind zulässig, wobei jeder Gemeinschafter die Grundgebühr zu bezahlen hat.

 

3. PLATZZUTEILUNG

Sobald eine für Aussteller und Messe zweckmässige Anordnung der Stände gefunden ist, wird die endgültige Standzuteilung vorgenommen. Dabei werden die Wünsche der Aussteller nach Möglichkeit berücksichtigt. Die definitive Standeinteilung wird durch das OK vorgenommen.

 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Kosten sind wie folgt zu begleichen:

  • Grundgebühr (bei definitiver Anmeldung)
  • 1. Hälfte Standmiete (Ende Februar 2024)
  • 2. Hälfte Standmiete (Ende Juni 2024)
  • Aussteller, die einen Teil nicht oder nicht fristgerecht bezahlen, werden von der Messe ausgeschlossen.
  • Die gesamten Kosten bleiben geschuldet.

 

5. RÜCKTRITT NACH DEFINITIVER ANMELDUNG

Bei Rücktritt gelten folgende Bedingungen:

  • Grundgebühren werden nicht rückerstattet.
  • Bei Rücktritt bis Ende März 2024 wird 50% der einbezahlten Standmiete zurückerstattet.
  • Bei kurzfristigerem Rücktritt (nach Juli 2024) wird 25% der einbezahlten Standmiete zurückerstattet.

 

6. MESSEBETRIEBSORDNUNG

  1. Die Aufbauarbeiten müssen bis 11.00 Uhr des Eröffnungstages abgeschlossen sein.
  2. Jeder Aussteller verpflichtet sich, einen zum Gesamtkonzept der Messe passenden Stand einzurichten.
  3. Der Verkauf von Getränken und/oder Lebensmitteln ist sepparat mit dem OK abzusprechen. Die Genehmigung des OKs ist zwingend. Es können zusätzliche Abgaben entstehen.
  4. Kostenlose Degustationen sind ohne weiteres möglich.
  5. Die Aussteller sind verpflichtet, sich an die Öffnungs- und Schliesszeiten der Messe zu halten.
  6. Die Stände müssen während den Öffnungszeiten ständig besetzt sein.
  7. Die tägliche Reinigung des Standes und des Platzes um den Stand ist Pflicht des Ausstellers.
  8. Die Stände dürfen am letzten Messetag frühestens um 17.00 Uhr abgeräumt werden.
  9. Den Weisungen des OK ist jederzeit Folge zu leisten.
  10. Nicht-Einhaltung des Messereglements kann den Messeausschluss zur Folge haben.

 

7. ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN / UMGANG MIT FEUER

Es dürfen nur unbeschädigte und mit dem Prüfzeichen des SEV versehene Apparate verwendet werden. Die feuerpolizeilichen Vorgaben, wie Löschdecken, Brandfeuerlöscher usw., sind insbesondere bei Ständen mit offener oder geschlossener ärmeerzeugung explizit einzuhalten.

 

8. VERSICHERUNGEN

Die Versicherung sämtlicher Ausstellungsgüter gegen Feuer-/Explosions- und Transport-Schäden sowie gegen Diebstahl und Beschädigungen im Allgemeinen (all-Risk), wird allen Ausstellern empfohlen.

Begründung: Die Messe haftet nicht.

  • für Güter der Aussteller
  • für die Zeit während der sich die Güter auf dem Messeplatz befinden
  • für Güter während des Zu- und Abtransportes
  • für Schäden, verursacht durch unsachgemässes Verhalten oder Nichtbefolgung von Weisungen des OK

Die Messehallen werden nachts geschlossen, jedoch kann auch diese Massnahme keine restlose Sicherheit bieten.

 

Aadorf, 30.06.2023

Vorliegendes Reglement wurde vom Vorstand des Gewerbevereins und vom OK eingesehen und als in Ordnung befunden.