Ausstellerreglement «Aadorfer Mäss 2012»
Reglement als PDF-Datei öffnen1. Trägerschaft und Ziel
Träger der Aadorfer Gewerbemesse sind alle teilnehmenden Firmen innerhalb der Politischen Gemeinde Aadorf, unterstützt durch den Gewerbeverein der Gemeinde Aadorf (Abkürzung: GVA). Diese wählen ein OK, welches die Messe organisiert und durchführt.
Die Aadorfer Gewerbemesse hat zum Ziel, den verschiedenen Firmen innerhalb der Politischen Gemeinde Aadorf die Möglichkeit zu bieten, sich und ihre Produkte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
2. Zulassung
Zur Messe zugelassen sind alle Firmen innerhalb der Politischen Gemeinde Aadorf. Sollten zu wenig Interessenten aus unserer Gemeinde vorhanden sein, kann das OK Ausnahme-Bewilligungen erteilen. Dabei ist die Konkurrenz-Situation zu örtlichen Firmen zu berücksichtigen. Standgemeinschaften sind zulässig, wobei jeder Gemeinschafter die Grundgebühren zu bezahlen hat.
3. Platzzuteilung
Sobald eine für Aussteller und Messe zweckmässige Anordnung der Stände gefunden ist, wird die endgültige Standzuteilung vorgenommen. Dabei werden die Wünsche der Aussteller nach Möglichkeit berücksichtigt. Die definitive Standeinteilung wird durch das OK vorgenommen.
4. Zahlungsbedingungen
Die Kosten sind wie folgt zu begleichen:
- Grundbeitrag bei definitiver Anmeldung
- Hälfte Standmiete am 15. Mai 2012
- Hälfte Standmiete am 31. Juli 2012
- Aussteller, die einen Teil nicht oder nicht fristgerecht bezahlen, werden von der Messe ausgeschlossen.
- Die gesamten Kosten bleiben geschuldet.
5. Rücktritt nach definitiver Anmeldung
Bei Rücktritt gelten folgende Bedingungen:
- Grundbeiträge werden nicht rückerstattet.
- Bei Rücktritt bis Ende Mai 2012 wird 50% der einbezahlten Standmiete zurückerstattet.
- Bei kurzfristigerem Rücktritt ist der Gesamtbetrag (Grundbetrag und Standmiete) zu bezahlen.
6. Messebetriebsordnung
a) Die Aufbauarbeiten müssen bis 11.00 Uhr des Eröffnungstages abgeschlossen sein.
b) Jeder Aussteller verpflichtet sich, einen zum Gesamtkonzept der Messe passenden Stand einzurichten.
c) Für den Verkauf von Getränken oder Lebensmitteln zum Verzehr in der Messe ist eine Bewilligung vom OK einzuholen. Diese Aussteller zahlen zusätzlich einen im Voraus bestimmten Betrag an die Ausstellungskasse.
d) Kostenlose Degustationen sind ohne weiteres möglich.
e) Die Aussteller sind verpflichtet, sich an die Öffnungs- und Schliesszeiten der Messe zu halten.
f) Die Stände müssen während den Öffnungszeiten ständig besetzt sein.
g) Die tägliche Reinigung des Standes und des Platzes um den Stand ist Pflicht des Ausstellers.
h) Die Stände dürfen am letzten Messetag frühestens 15 Minuten nach Messeschluss abgeräumt werden.
i) Den Weisungen des OK ist Folge zu leisten.
k) NICHT-EINHALTUNG des Messereglements kann den Messeausschluss zur Folge haben.
7.Elektrische Installationen
Es dürfen nur unbeschädigte und mit dem Prüfzeichen des SEV versehene Apparate verwendet werden.
8.Versicherungen
Die Versicherung sämtlicher Ausstellungsgüter gegen Feuer-/Explosions- und Transport-Schäden sowie gegen Diebstahl und Beschädigungen im Allgemeinen (all-Risk), wird allen Ausstellern empfohlen. Ein separates Deklarationsblatt wird zusammen mit der Anmelde-Bestätigung zugestellt.
Begründung:
die Messe haftet nicht:
- für Güter der Aussteller
- für die Zeit während der sich die Güter auf dem Messeplatz befinden
- für Güter während des Zu- und Abtransportes
- für Schäden, verursacht durch unsachgemässes Verhalten oder Nichtbefolgung von Weisungen des OK
Die Messehallen werden nachts geschlossen, jedoch kann auch diese Massnahme keine restlose Sicherheit bieten.
Vorliegendes Reglement wurde vom Vorstand des Gewerbevereins der Gemeinde Aadorf (GVA) eingesehen und als in Ordnung befunden.
Aadorf, 15.19.2011
Der Präsident des GVA
Paul Lüthi
Die Vize-Präsidentin
Iris Brändli
Der OK-Präsident
Peter Bühler
Der Vize-Präsident
Paul Lüthi
